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Großgeräte*:
Haushaltsgroßgeräte (exkl. Kühl- und Gefriergeräte und Klimageräte), IT&T Geräte (exkl. Bildschirmgeräte), Beleuchtungskörper - groß (exkl. Gasentladungslampen), Elektrische- und elektronische Werkzeuge - groß, Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte - groß, Automatische Ausgabegeräte ohne Kühlvorrichtung, Medizinische Geräte - groß, Überwachungs- und Kontrollinstrumente - groß.
* als Großgeräte werden Geräte angesehen, deren größte Kantenlänge größer oder gleich 50 cm ist.
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